Unterhaltszahlung

Aufhebung des Unterhalts für die volljährige Tochter nach Abschluss ihrer beruflichen Ausbildung

Unterhaltszahlung

Das Oberste Gericht von Aragonien hat einen interessanten Fall zur Unterhaltszahlung gelöst, den ein Vater an seine Tochter gezahlt hatte, die bereits volljährig war. Der Schlüsselpunkt dieses Konflikts war, dass die Tochter ihr Hochschulstudium abgeschlossen hatte (eine berufliche Ausbildung, die es ihr ermöglicht, leicht in den Arbeitsmarkt einzusteigen), einen Job gefunden hatte mit einem unbefristeten Vollzeitvertrag und über ein eigenes Einkommen verfügte. Allerdings entschied sich die Tochter nach einer gewissen Zeit, die Arbeit freiwillig aufzugeben, um ihr Studium wieder aufzunehmen und ein Universitätsstudium zu beginnen. Der Vater bat das Gericht, seine

Verpflichtung zur Fortsetzung der Zahlung des Unterhalts einzustellen, da er der Meinung war, dass seine Tochter, nachdem sie eine ausreichende Ausbildung abgeschlossen und gezeigt hatte, dass sie arbeiten und sich selbst versorgen konnte, kein Recht mehr hatte, diese Unterstützung zu erhalten. Das Gericht erster Instanz stimmte dem Vater zu und strich den Unterhalt, aber das Provinzgericht hob diese Entscheidung auf und entschied, dass der Unterhalt weitergezahlt werden musste, da die Tochter, als sie wieder zu studieren begann, finanzielle Unterstützung benötigte und noch nicht unabhängig war. In dieser Situation gelangte der Fall vor das Oberste Gericht von Aragonien, das letztendlich dem Vater Recht gab. Das Gericht stellt klar, dass, sobald ein volljähriges Kind seine berufliche Ausbildung abgeschlossen und eine angemessene Arbeit hatte, die Verpflichtung der Eltern, Unterhalt zu zahlen, nur noch in Ausnahmefällen besteht. Mit anderen Worten, die Regel ist, dass

die Zahlung endet, es sei denn, das Kind hat seine Ausbildung nicht abgeschlossen oder benötigt aus anderen Gründen weiterhin finanzielle Unterstützung. In diesem Fall hatte die Tochter bereits bewiesen, dass sie sich selbst versorgen konnte, weshalb das Gericht bestätigt, dass der Unterhalt eingestellt werden muss. In Konfliktsituationen zwischen Eltern über den Unterhalt, werden unsere Fachleute Ihnen angemessene Beratung und Verteidigung Ihrer Interessen und die Ihrer Kinder bieten. die Zahlung endet, vorausgesetzt, dass das Kind seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat oder aus anderen Gründen weiterhin finanzielle Unterstützung benötigt. In diesem Fall hatte die Tochter bereits bewiesen, dass sie sich selbst versorgen konnte, weshalb das Gericht feststellt, dass die Unterhaltszahlung eingestellt werden muss.

In Fällen von Streitigkeiten zwischen Eltern über den Unterhalt, werden unsere Fachleute Ihnen angemessene Beratung und Vertretung Ihrer Interessen und der Ihrer Kinder bieten