Erbengemeinschaft

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Räumungsklage gegen Dritte, die exklusiv ein ererbtes Grundstück besetzen

Erbengemeinschaft

Stellen Sie sich vor, dass nach dem Tod von Eltern oder Großeltern alle Kinder gemeinsam ein Haus erben, aber noch nicht klar entschieden haben, wie es aufgeteilt werden soll, und auch noch keine offizielle Erbteilung oder Abwicklung der Erbschaft erfolgt ist. In dieser Zeit entscheidet sich einer der Erben (der sogar den größten Teil des Erbes haben könnte), alleine in dem Haus zu leben und es zu genießen, ohne den anderen die Nutzung zu ermöglichen. Nun hat der Oberste Gerichtshof (TS) in einem kürzlich gefällten Urteil klargestellt, dass dies nicht zulässig ist. Alle Erben haben das Recht, das Geerbte zu nutzen und zu genießen, aber niemand kann sich exklusiv diese "gemeinsamen" Güter aneignen, indem sie noch nicht offiziell aufgeteilt wurden. Selbst wenn eine Person einen größeren Teil des Erbes hat, berechtigt sie das nicht dazu, die anderen aus dem Haus zu werfen oder ihnen die Nutzung zu verwehren, zumindest bis das Erbe aufgeteilt ist und jeder seinen Anteil erhält. Deshalb können die anderen Erben vor Gericht gehen und eine sogenannte "Räumungsklage wegen Besitzstörung" beantragen, die im Wesentlichen eine Anordnung ist, damit der Erbe, der das Haus exklusiv besetzt, es freigibt, gerade weil der Besitz allen gehört und solange die Güter nicht aufgeteilt sind, niemand das ausschließliche Nutzungsrecht erlangen kann. Diese Rechtsprechung wurde bereits bestätigt und besagt, dass der größere Teil des Erbes kein stärkeres Recht auf die ausschließliche Nutzung des Hauses gibt als den Rest. In Erbschaftsstreitigkeiten können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte beraten., ohne dass die anderen es nutzen können.

Nun gut, der Oberste Gerichtshof (TS) hat in einem kürzlich ergangenen Urteil klargestellt, dass dies nicht möglich ist. Alle Erben haben Recht auf Nutzung und Genuss was sie geerbt haben, aber niemand kann sich exklusiv diese "gemeinsamen" Güter aneignen, indem sie noch nicht offiziell verteilt wurden. Selbst wenn eine Person hat mehr Erbteil, das gibt ihm jedoch nicht das Recht, den Rest hinauszuwerfen oder ihnen die Nutzung des Hauses zu verwehren, zumindest bis das Erbe aufgeteilt ist und jeder das erhält, was ihm zusteht.

Deshalb haben die anderen Erben können vor Gericht gehen und um das zu beantragen, was als "Räumung wegen unerlaubten Besitzes" bezeichnet wird, was im Wesentlichen eine Anordnung ist, damit der Erbe, der das Haus exklusiv bewohnt lassen Sie sie frei, gerade weil der Besitz allen gehört und solange die Güter nicht verteilt sind, kann niemand exklusiven Gebrauch davon machen. Diese Doktrin wurde bereits bestätigt und besagt, dass der größte Teil des Erbes kein größeres Recht gibt, das exklusive Haus zu bewohnen als den Rest.

In Erbschaftsstreitigkeiten können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte beraten.