Inventarbildung
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Wirtschaftsregime zwischen Ehegatten unterschiedlicher Zivilrechtsordnungen ohne Eheverträge
Der Oberste Gerichtshof (TS) hat eine Frage geklärt, die für viele Paare etwas verwirrend sein kann: Welches Wirtschaftsregime gilt, wenn die Ehegatten aus verschiedenen Regionen Spaniens stammen und vor der Eheschließung keinen Vertrag unterzeichnet haben? Im Fall, den der TS analysiert, heiratete ein Paar in Katalonien ohne Eheverträge (das sind Verträge, in denen das Wirtschaftsregime der Ehe gewählt wird) und zog nach der Hochzeit nach Madrid, wo sie bis zu ihrer Scheidung lebten. Während ihrer Ehe äußerte das Paar bei verschiedenen öffentlichen Urkunden den Wunsch nach verschiedenen Wirtschaftsregimen. In einigen Fällen erwähnten sie Gütertrennung (wie üblich in Katalonien) und in anderen Zugewinngemeinschaft (was in Madrid üblich ist). Als sie sich scheiden ließen, entstand die Frage, welches Regime für die Aufteilung des Vermögens gültig war.
Zunächst gab das Gericht dem Ehemann Recht und entschied, dass die Zugewinngemeinschaft (das Regime von Madrid) anwendbar sei, aber das Provinzgericht widerrief diese Entscheidung später und entschied, dass die Gütertrennung (katalanisches Regime) angewendet werden sollte. Schließlich hat der TS das Kriterium festgelegt und festgestellt, dass bei fehlenden Eheverträgen und wenn die Ehegatten ihren ersten gemeinsamen Wohnsitz in Madrid festlegen, die Zugewinngemeinschaft angewendet wird, auch wenn sie in individuellen Urkunden etwas anderes angeben. Darüber hinaus klärt der TS, dass für eine Änderung des Wirtschaftsregimes eine formelle Vereinbarung erforderlich ist und es nicht ausreicht, etwas anderes in den Urkunden zu erklären. In einer Situation, in der es zu einem Konflikt bezüglich des Wirtschaftsregimes der Ehe kommt, werden unsere Fachleute Ihnen angemessene Beratung und Verteidigung Ihrer Interessen bieten. keine Eheverträge abgeschlossen (das sind die Verträge, in denen das wirtschaftliche Regime der Ehe gewählt wird), und nach der Heirat zogen sie nach Madrid., wo sie bis zu ihrer Scheidung blieben.
Während ihrer Ehe, beim Kauf von Gütern, erklärte dieses Paar in verschiedenen öffentlichen Urkunden, verschiedene wirtschaftliche Regime, in einigen Fällen das Gütertrennungsregime erwähnten (wie üblich in Katalonien) und in anderen Fällen die Gütergemeinschaft (die in Madrid üblich ist). Als sie sich scheiden ließen, entstand das Problem, welches Regime für die Verteilung des Vermögens gültig war.
Zu Beginn hat das Gericht gab dem Ehemann Recht und hielt die Gütergemeinschaft (Regime von Madrid) für anwendbar, aber das Provinzgericht hat diese Entscheidung später widerrufen und dachte, dass das Gütertrennungsregime (katalanisches Regime) angewendet werden sollte. Schließlich hat der TS Kriterium festgelegt festgelegt, dass bei fehlenden Eheverträgen und wenn die Ehegatten ihren ersten gemeinsamen Wohnsitz in Madrid festlegen, die Gütergemeinschaft angewendet wird, auch wenn sie in individuellen Urkunden etwas anderes sagen. Außerdem klärt der TS, dass das wirtschaftliche Regime zu ändern ist eine formelle Vereinbarung erforderlich und es reicht nicht aus, etwas anderes in den Urkunden zu erklären.
Im Falle eines Konflikts bezüglich des wirtschaftlichen Regimes der Ehe werden unsere Fachleute Ihnen angemessene Beratung und Verteidigung Ihrer Interessen bieten.
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