Wir möchten den Unternehmensgegenstand erweitern

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Ihr Unternehmen hat eine solide Erfolgsgeschichte in Ihrer Branche, daher denken Sie darüber nach, eine neue Geschäftslinie zu eröffnen und somit Ihren Unternehmensgegenstand zu erweitern.

Zunächst sollten Sie wissen, dass die Änderung des Unternehmensgegenstands eine Satzungsänderung darstellt und daher:

  • Eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein wird. Bei GmbHs ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Stimmen der Geschäftsanteile erforderlich (sofern die Satzung keine höhere Quote vorsieht).
  • Anschließend müssen Sie eine Urkunde über die Satzungsänderung ausstellen und diese im Register eintragen lassen. Außerdem müssen Sie dies dem Finanzamt (mittels des Modells 036) und der Sozialversicherung (durch das Modell TA7) mitteilen, da die Änderung der Tätigkeit zu Änderungen bei den Beiträgen führen kann.

Zweitens, wenn diese Änderung auch wesentlich ist, gewährt dies den abweichenden Gesellschaftern ein Austrittsrecht. Das bedeutet, dass einem Gesellschafter, der in ein Unternehmen mit einer bestimmten Tätigkeit eingetreten ist, erlaubt wird auszutreten, wenn sich dieses Szenario ändert.

Für diese Zwecke gilt als wesentliche Änderung:

  • Das Entfernen wesentlicher Tätigkeiten (unter Beibehaltung anderer sekundärer Tätigkeiten). Zum Beispiel eine Immobilienfirma, die von der Förderung und dem Verkauf von Immobilien zur reinen Abwicklung von Urkunden (Steuerabwicklung und Eintragung im Register) übergeht.
  • Das Hinzufügen von Tätigkeiten, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung dazu führen, dass ein erheblicher Teil des Vermögens des Unternehmens einem anderen Zweck als dem in der Satzung vorgesehenen zugeführt wird. Zum Beispiel ein Unternehmen, das von der Produktion und Verteilung von Schokoladenprodukten zur Herstellung aller Arten von Obst- und Gemüseprodukten sowie zur Fischerei übergeht.
  • Hingegen gilt es nicht als wesentliche Änderung, ähnliche Tätigkeiten zu den bereits von der Gesellschaft ausgeübten hinzuzufügen. Zum Beispiel ein Unternehmen, das sein eigenes Herstellungsöl mit Ursprungsbezeichnung verkauft und eine weitere Marke für den Verkauf von von Dritten hergestellten Ölen schafft.

 

Unsere Fachleute werden Sie beraten, egal ob Sie die Änderung des Unternehmensgegenstands vorschlagen oder Ihr Recht auf Austritt ausüben möchten.