Wenn Sie Aktien haben, die notiert sind...

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In einigen Fällen kann es für Sie interessant sein, sie vor Jahresende zu verkaufen.

Wenn Sie Aktien haben, die notiert sind...

Notierung unterhalb

Wenn Sie im laufenden Jahr ein Vermögenswert übertragen haben und dadurch einen steuerpflichtigen Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung erzielt haben, verkaufen Sie Aktien, die unter ihrem Anschaffungswert notieren:

  • Der Verkauf wird Ihnen einen Verlust einbringen, den Sie mit dem Gewinn aus dem Verkauf anderer Vermögenswerte ausgleichen können, sodass Sie erhebliche Einsparungen in Ihrer Einkommensteuererklärung erzielen können.
  • Allerdings dürfen Sie Aktien des gleichen Unternehmens nicht zwischen den beiden Monaten vor und nach der Übertragung zurückkaufen.

Notierung oberhalb

Wenn Sie noch auszugleichende Verluste aus früheren Jahren haben, haben Sie vier Jahre Zeit, um sie auszugleichen. Wenn also 2025 dieser Zeitraum endet und Sie Aktien besitzen, die an Wert gewonnen haben, verkaufen Sie sie vor dem 31. Dezember:

  • Durch diesen Verkauf erzielen Sie einen Gewinn, mit dem Sie die Verluste ausgleichen können (und verhindern so, dass die Ausgleichsfrist abläuft und Sie das Recht dazu verlieren).
  • Sie können die Aktien am nächsten Tag zurückkaufen: Bei einem Verkauf mit Gewinnen gilt nicht die Regel der zwei Monate.
  • Dieser Vorgang führt nicht dazu, dass Sie weniger Einkommensteuer für 2025 zahlen. Allerdings ermöglicht es Ihnen, in Zukunft Geld zu sparen: Der Rückkauf der Aktien führt dazu, dass ihr Anschaffungswert höher ist, sodass, wenn Sie sie später verkaufen, der Gewinn in der Einkommensteuererklärung geringer ausfällt.

 

Unsere Fachleute werden prüfen, ob es für Sie sinnvoll ist, Aktien zu verkaufen, um die Kosten Ihrer Einkommensteuererklärung für 2025 zu senken.