Wie handeln, wenn Sie einen Vertrag unterzeichnen und die andere Partei ein Bevollmächtigter ist?

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Wenn Ihnen eine Vollmacht zur Verfügung gestellt wird, wie können Sie feststellen, ob der Bevollmächtigte berechtigt ist, den Vertrag zu unterzeichnen?

Wie handeln, wenn Sie einen Vertrag unterzeichnen und die andere Partei ein Bevollmächtigter ist?

Unternehmen werden von ihren Geschäftsführern vertreten, die Verpflichtungen in ihrem Namen eingehen können. Daher muss jemand, der diese Position nicht innehat, über eine Vollmacht verfügen, die ihm ausreichende Befugnisse verleiht, im Namen des Unternehmens zu handeln.

Daher, wenn Sie sich nach Vereinbarung zur Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags als Anbieter entscheiden und die Daten von Ihrem Kunden anfordern, um ihn zu erstellen, und Ihnen eine Vollmacht zur Verfügung gestellt wird, müssen Sie Folgendes überprüfen:

  • Eintragung. Stellen Sie sicher, dass die Urkunde im Handelsregister eingetragen ist, was Sie überprüfen können, indem Sie prüfen, ob Registrierungssiegel angebracht sind, die das Datum und den Eintrag anzeigen (diese Eintragung ist nur für "allgemeine Vollmachten" und nicht für "spezielle Vollmachten" erforderlich - das heißt, für Vollmachten, die für eine bestimmte Handlung erteilt werden).
  • Gültigkeit. Stellen Sie sicher, dass die Vollmacht nicht widerrufen wurde. Fordern Sie daher eine Informationsnotiz des Handelsregisters an, in der die Bevollmächtigung ersichtlich ist. In Fällen von speziellen Vollmachten wäre der unterzeichnete Vertrag jedoch gültig, auch wenn die Vollmacht widerrufen wurde, solange Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nichts von dem Widerruf wussten.
  • Befugnisse und Grenzen. Ermitteln Sie die Befugnis, die der Handlung entspricht (in diesem Fall die Vertragsunterzeichnung mit Lieferanten). Wenn es sich um eine allgemeine Befugnis handelt, überprüfen Sie, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt (zum Beispiel beim Preis). Wenn die Vollmacht jedoch auf eine bestimmte Tätigkeit beschränkt ist (zum Beispiel Verträge mit Lohnabrechnungsdienstleistern unterzeichnen) und die zu erbringenden Dienstleistungen unterschiedlich sind, reicht die Vollmacht nicht aus.

Nach Überprüfung des Vorstehenden prüfen Sie, was in Ihrem speziellen Fall erforderlich ist. Wenn Sie beispielsweise einen Fünfjahresvertrag im Wert von 50, 000 Euro unterzeichnen werden, sollten Sie diese beiden Einschränkungen berücksichtigen. Das heißt, der Bevollmächtigte sollte in der Lage sein, mindestens bis zu 50, 000 Euro pro Transaktion zu unterzeichnen, und das Unternehmen mindestens für fünf Jahre (oder ohne zeitliche Begrenzung) verpflichten können.

 

 

Unsere Fachleute helfen Ihnen dabei zu überprüfen, ob die Person, die als Bevollmächtigter handelt, ordnungsgemäß befugt ist, den Vertrag über die spezifischen Merkmale zu unterzeichnen, die Sie unterzeichnen möchten.