Aufbewahrung und Verwahrung

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Anhörung des Kindes in Verfahren, in denen Anzeichen für geschlechtsspezifische Gewalt vorliegen

Aufbewahrung und Verwahrung

Der Oberste Gerichtshof (TS) hat ein Urteil aufgehoben, in dem über dieAufbewahrung von Minderjährigen entschieden wurde, ohne eine der Töchter anzuhören, dieälter als 12 Jahre war, und ohne zu berücksichtigen, dass nach dem ersten Urteil eine neueAnzeige wegen geschlechtsspezifischer Gewalt und eine Schutzanordnung gegen den Vater vorlagen.

Die Geschichte begann, als die Mutter dasalleinige Sorgerecht für ihre beiden Kinder beantragte, miteingeschränkten Besuchszeiten für den Vater und einem Unterhaltsbeitrag. Der Vater widersprach nicht, dass das Sorgerecht bei der Mutter liegen sollte, forderte jedoch, seine Kinder öfter sehen zu dürfenund sogar Übernachtungen zu ermöglichen, zusätzlich zu einem niedrigeren Unterhaltsbeitrag. Das Gericht sprach zunächst der Mutter das Sorgerecht zu, legte Besuchszeiten für den Vater fest, die mit der Zeit auch Übernachtungen einschließen könnten, und legte die mit der Möglichkeit, im Laufe der Zeit auch die Nächte einzubeziehen, und legte fest, dass dieRente.

Die Mutter legte Berufung ein, weil dieMinderjährigen nicht bei dem Vater übernachten wollten und weil eine neue Anzeige wegen häuslicher Gewalt vorlag, die zu einer Schutzanordnungfür die Kinder führte. Dennoch bestätigte das Provinzgericht die erste Entscheidung, ohne die beabsichtigte Anhörung des Mädchensoder eines psychosozialen Berichts durchzuführen. Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass die

Minderjährigen, insbesondere wenn sie älter als 12 Jahre sind, das Recht haben, gehört zu werdenin diesen Verfahren, und dass dieses Recht nicht ohne klare Rechtfertigung ignoriert werden kann. Darüber hinaus ist es in in diesen Prozessen, und dass dieses Recht nicht ohne klare Rechtfertigung übersehen werden kann. Außerdem, inGewaltsituationen obligatorisch, jede neue Tatsache, die sich auf das Wohlergehen der Kinder auswirken könnte, besonders sorgfältig zu prüfen.das Wohlergehen der Kinder.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs hebt die frühere Entscheidung auf und zwingt das Gericht,erneut Stellung zu beziehen, aber zuvordas Mädchen zuhören und einepsychosoziale Bewertung, um sicherzustellen, dass die Interessen der Minderjährigen tatsächlich geschützt werden und angemessen auf jegliche Maßnahmen zur Sorgerechtsregelung und Besuchsregelung bei Gewalt reagiert wird.

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