elterliche Sorge

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Strafverantwortlichkeit, wenn er nicht zum Abholen seines jugendlichen Kindes erscheint, das gegangen ist

elterliche Sorge

Der Oberste Gerichtshof (TS) hatfreigesprochen einen Vater, der verurteilt worden warweil er nicht zur Abholung seiner jugendlichen Tochter gegangen war als sie ihn von einem Freund aus anrief und ihn bat, sie abzuholen. Der Vater weigerte sich trotz des Drängens seiner Tochter und der Guardia Civil und schließlich war esdie Mutter, die sich darum kümmerte, da sie auch das Sorgerecht für die Minderjährige hatte.

Das Strafgericht verurteilte den Vater zu einer Geldstrafe wegen einesVerbrechens der Vernachlässigung von Minderjährigen(Art. 226, 1 CP), und betrachtete die Nichterfüllung der Bitte der Tochter als eine Verletzung der elterlichen Pflichten, obwohl der Vaterdie elterliche Sorge teilte mit der Mutter.

Das Provinzgericht bestätigte ebenfallsdieses Urteil, basierend darauf, dass seine Ablehnung absichtlich gewesen warund eine Vernachlässigung seiner Tochter darstellte. Jedoch gelangte der Fall schließlich zum TS, der dem Vater Recht gab und ihn freisprach. Der TS klärt auf, dass es nicht ausreicht, um das Verbrechen der Vernachlässigung von Minderjährigen zu berücksichtigen

Allerdings gelangte der Fall schließlich zum TS, der dem Vater Recht gab und ihn freisprach. Der TS stellt klar, dass es nicht ausreicht, lediglich eine Anzeige wegen Kindesvernachlässigung zu haben, da er auch das Sorgerecht für das Kind hatte.isolierter oder gelegentlicher Pflichtverstoß als Elternteil muss es sich um ein schwerwiegendes, anhaltendesund tatsächlich das Kind gefährdendes Verhalten handeln. In diesem Fall war das Kind sicher bei einer Freundin zu Hause, und obwohl der Vater sie nicht abholen wollte, konnte die Mutter dies tun und es bestand keine tatsächliche Gefahr für das Kind. Es war auch nicht klar, welche konkreten Verpflichtungen der Vater zu diesem Zeitpunkt hatte.Der Oberste Gerichtshof erinnert an das Prinzip der "minimalen Intervention" im Strafrecht, nicht jedes familiäre Problem muss vor den Strafgerichten enden und nur wenn die Vernachlässigung der elterlichen Verantwortung sehr ernst ist und tatsächlich die Kinder gefährdet, kann dies als Straftat betrachtet werden.In einer Situation des Konflikts bei der Ausübung der elterlichen Sorge zwischen den Eltern oder einem von ihnen mit minderjährigen Kindern werden unsere Fachleute Ihnen angemessene Beratung und Verteidigung Ihrer Interessen und die Ihrer Kinder bieten. des Vaters zu diesem Zeitpunkt.

Der TS erinnert an dieGrundsatz der "minimalen Intervention" im Strafrecht, nicht jedes familiäre Problem muss vor Gericht enden und nur wenn die Vernachlässigung der elterlichen Verantwortung sehr schwerwiegend ist und die Kinder tatsächlich in Gefahr bringt, kann dies als Straftat angesehen werden.

In einer Konfliktsituation bei der Ausübung der elterlichen Sorge zwischen den Eltern oder einem Elternteil mit minderjährigen Kindern werden unsere Fachleute Ihnen angemessene Beratung und Verteidigung Ihrer Interessen und die Ihrer Kinder bieten