Arbeiten auf dem Anwesen

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Das gemietete Lokal wird von Bauarbeiten auf dem Anwesen betroffen sein. Was kann getan werden?

Arbeiten auf dem Anwesen

Es werden Bauarbeiten an dem Gebäude durchgeführt, die von gewisser Bedeutung sind und mehrere Monate dauern werden. Daher wird Ihr Lokal betroffen sein und Sie werden Ihre Tätigkeit für eine Weile nicht ausüben können. Daher möchten Sie wissen, welche Rechte Ihnen in dieser Hinsicht zustehen.

Zunächst gewährt das Gesetz dem Mieter – Ihrem Unternehmen in diesem Fall – das Recht, die Miete auszusetzen oder sogar zu kündigen, ohne eine Entschädigung zu zahlen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Bauarbeiten müssen erforderlich sein, um das Lokal in einem nutzbaren Zustand zu erhalten oder von der öffentlichen Verwaltung gefordert werden.
  • Außerdem ist es erforderlich, dass diese Arbeiten die Ausübung der Tätigkeit, für die das Lokal gemietet wurde, verhindern.

Das Gesetz legt nicht fest, wie lange die Unmöglichkeit, die Tätigkeit auszuüben, bestehen muss, damit die Aussetzung oder Kündigung erfolgen kann. Aber von einem Vertragsrücktritt wegen Bauarbeiten von wenigen Tagen wäre unverhältnismäßig. Wenn keine Einigung erzielt wird, werden die Gerichte je nach den Unannehmlichkeiten und Umständen entscheiden, die sich aus der Räumung und dem Umzug der vorhandenen Güter im Lokal ergeben.

Sehen Sie, worin die beiden Optionen bestehen, die Ihnen zur Verfügung stehen:

  • Aussetzung. Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Vertrag auszusetzen, müssen Sie während der Bauarbeiten keine Miete zahlen, und es wird auch nicht die vereinbarte Laufzeit verlängert.
  • Kündigung. Wenn Sie den Vertrag lieber kündigen möchten, können Sie ihn auflösen, ohne dem Vermieter eine Entschädigung zahlen zu müssen.

 

Unsere Fachleute werden Sie beraten und Ihnen helfen, zu bewerten, welche Option in Ihrem speziellen Fall am besten geeignet ist.