Zwangsenteignung

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Gründe für die Rückgabe bei städtebaulichen Enteignungen

Zwangsenteignung

Der Oberste Gerichtshof (TS) hat einen interessanten Fall zur Zwangsenteignung von Grundstücken für öffentliche Dienstleistungen gelöst , wenn die Verwaltung letztendlich die Arbeiten nicht durchführt oder die Dienstleistungen nicht implementiert, für die die Enteignung erfolgte.

Alles begann, als eine Person, der ein Grundstück enteignet worden war, das gemäß dem städtebaulichen Plan für etwas Öffentliches genutzt werden sollte, darum bat, dass dieses Grundstück zurückgegeben wird , das heißt, dass ihm das Reversionsrecht zuerkannt wird. Zunächst versuchte er dies auf der Grundlage des Baurechts, aber sein Antrag wurde abgelehnt, weil, obwohl die Nutzung des Grundstücks geändert worden war, es weiterhin eine öffentliche Nutzungseinrichtung war (zum Beispiel ein Grünbereich oder eine Schule), daher war es nicht angebracht, ihr das Grundstück zurückzugeben.

Bei diesem zweiten Versuch änderte die Person ihre Argumentation und stellte die Rückgabe unter Berufung darauf, dass die Verwaltung weder die Arbeiten durchgeführt noch den öffentlichen Dienst implementiert hatte, für den das Grundstück enteignet wurde, gestützt auf das Gesetz über die Zwangsenteignung.

Sowohl das Gericht als auch das Berufungsgericht sagten nein, aber der TS gab ihnen Recht . Erklärte, dass im Allgemeinen das städtebauliche Gesetz zuerst angewendet werden sollte , aber bei rechtlichen Lücken kann auf das Gesetz über die Zwangsenteignung als Ersatz zurückgegriffen werden. Sofern die Verwaltung übergeht mehr als 5 Jahre lang nichts tun mit dem Land für öffentliche Nutzung enteignet, muss das Recht auf Rückgabe anerkannt und das Land an seinen früheren Besitzer zurückgegeben werden. Dies verhindert, dass die Verwaltung das enteignete Land behält ohne den öffentlichen Zweck zu erfüllen der die Entziehung von ihren Besitzern gerechtfertigt hat.

Wenn Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, aus dem die Verantwortlichkeit der Verwaltung resultieren könnte, können unsere Fachleute die entsprechenden Verantwortlichkeiten zur Schadenswiedergutmachung geltend machen