Er will die Kaution nicht zurückgeben

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Der Vermieter möchte die Reparatur von Schäden abziehen. Kann er das tun?

Er will die Kaution nicht zurückgeben

Ihr Unternehmen hat das gemietete Geschäft verlassen, aber der Eigentümer weigert sich, die Kaution zurückzugeben, mit der Begründung, dass Schäden vorhanden sind. Welche Rechte hat der Mieter, wenn ihm nach Vertragsende die Kaution nicht zurückgegeben wird?

Bei Mietverträgen für gewerbliche Zwecke (Geschäfte, Lagerhallen usw.) können die Parteien die Vertragsbedingungen frei vereinbaren. Daher sollten Sie im Vertrag überprüfen, in welchem Zustand Sie das gemietete Geschäft zurückgeben müssen. Wenn beispielsweise vereinbart wurde, dass es frisch gestrichen zurückgegeben werden muss, müssen Sie dies einhalten; andernfalls können Ihnen die Kosten für das Streichen von der Kaution abgezogen werden.

Es ist möglich, dass im Vertrag nur festgelegt ist, dass das Geschäft in dem Zustand zurückgegeben werden muss, in dem es übernommen wurde. In diesem Fall:

  • Der Vermieter kann die Kosten für die Reparatur kleiner Schäden aufgrund normaler Nutzung des Geschäfts nicht von der Kaution abziehen, da diese zu Ihren Lasten gehen. Wenn er also versucht, Ihnen die Kosten für das Streichen oder Reinigen des Geschäfts abzuziehen, sollten Sie dagegen Einspruch erheben.
  • Er kann jedoch die Kaution verwenden, um Schäden zu reparieren, die über den normalen Verschleiß durch die übliche Nutzung hinausgehen oder die auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind. Wenn Sie beispielsweise eine Delle in eine Gipskartonwand verursacht haben, könnte der Vermieter die Kosten für deren Reparatur von Ihnen verlangen.

 

Unsere Fachleute werden Sie beraten und Ihnen helfen, die Rückzahlung der Kaution einzufordern, falls der Eigentümer sich weigert, sie zurückzugeben.