Vergütung für professionelle Partner
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Das Finanzamt akzeptiert die vereinbarte Vergütung, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind...
Partner einer Gesellschaft, die einen Anteil am Kapital von 25 % oder mehr halten, müssen ihre Geschäfte mit der Gesellschaft zu Marktpreisen bewerten. Bei Gesellschaften, die professionelle Dienstleistungen erbringen, kann es Zweifel geben, was als Marktpreis anzusehen ist.
Deshalb hat das Finanzamt Richtlinien festgelegt, die bei Einhaltung Meinungsverschiedenheiten vermeiden. Beachten Sie die Anforderungen, die die Gesellschaft und die Partner selbst erfüllen müssen, damit die jedem von ihnen zugewiesene Vergütung nicht vom Finanzamt beanstandet wird:
- Was die Gesellschaft betrifft, muss mehr als 75 % ihrer Einnahmen aus der Ausübung von Berufstätigkeiten stammen, sie muss über angemessene materielle und personelle Ressourcen verfügen und die Gesamtvergütung der professionellen Partner für die Erbringung ihrer Dienstleistungen an das Unternehmen darf nicht weniger als 75 % des vorherigen Buchungsergebnisses betragen.
- Was die Partner betrifft, darf ihre individuelle Vergütung nicht weniger als 1, 5-mal dem Durchschnittsgehalt der Mitarbeiter des Unternehmens betragen, die ähnliche Funktionen ausüben. Und wenn es keine Mitarbeiter mit ähnlichen Funktionen gibt, darf diese Vergütung nicht weniger als das Fünffache des IPREM (im Jahr 2026 42. 000 Euro) betragen.
Wenn Sie eine berufliche Tätigkeit über eine SA oder SL ausüben, werden Ihnen unsere Berater mitteilen, welche Mindestvergütung gezogen werden muss, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu haben.
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