Grenzen für den Administrator

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Können die Befugnisse des Verwaltungsorgans eingeschränkt werden?

Grenzen für den Administrator

Sie sind Gesellschafter eines Unternehmens und haben zusammen mit den anderen Gesellschaftern einen alleinigen Administrator ernannt. Nach einer Weile möchten sie jedoch seine Befugnisse für Geschäfte über einen bestimmten Betrag einschränken.

Obwohl das Verwaltungsorgan der Gesellschaft die Vertretungsmacht der Gesellschaft innehat, können die Gesellschafter seine Befugnisse einschränken. Allerdings müssen sie dies über die Generalversammlung tun, die diese Befugnisse einschränken oder begrenzen kann.

Wenn die Generalversammlung schließlich Beschränkungen auferlegt und der Administrator sie nicht einhält, sind die Konsequenzen je nachdem, ob wir uns im internen oder externen Bereich der Gesellschaft befinden, unterschiedlich:

  • Interner Bereich. Wenn der Administrator ohne Genehmigung handelt oder die Anweisungen der Generalversammlung nicht befolgt, muss er der Gesellschaft Rechenschaft ablegen, die ihm Verantwortlichkeiten auferlegen kann und ihn sogar von seinem Amt absetzen kann.
  • Externer Bereich. Die Beschränkungen gelten nur im internen Bereich des Unternehmens. Daher sind Verträge oder Geschäfte mit Dritten gültig, und die Gesellschaft ist verpflichtet, diese einzuhalten (vorausgesetzt, dass diese in gutem Glauben gehandelt haben).

 

Zusammenfassend, wenn die Absicht der Generalversammlung darin besteht, eine größere Kontrolle über den Administrator auszuüben, kann sie folgende Alternativen wählen:

  • Ernennung von mehreren gemeinsamen Administratoren, ein System, das die Unterschrift aller für jede Handlung der Gesellschaft erforderlich macht.
  • Ernennung von zwei gemeinsamen Administratoren (beide müssen die wichtigsten Angelegenheiten unterschreiben) und Übertragung des bisher alleinigen Administrators als bevollmächtigter Vertreter für gewöhnliche Angelegenheiten (bis zu einer bestimmten Grenze).
  • Ein Verwaltungsrat bilden, der aus allen Gesellschaftern besteht und gemeinsam Entscheidungen trifft. In diesem Fall kann der bisherige alleinige Administrator als Geschäftsführer ernannt werden, wobei die Möglichkeit besteht, seine Befugnisse einzuschränken.

 

Unsere Fachleute werden Ihnen dabei helfen zu entscheiden, welches Verwaltungsorgan für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, und sie werden Sie auch beraten, falls die Gesellschaft die Befugnisse des Administrators einschränken möchte.