Beschlagnahme von Unternehmensanteilen

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Wie sollte der Administrator handeln, wenn er eine Pfändungsmitteilung vom Gericht erhält?

Beschlagnahme von Unternehmensanteilen

Eine Bank verklagte einen Gesellschafter Ihres Unternehmens, um eine mit einem persönlichen Darlehen verbundene Schuld einzutreiben. Der Gesellschafter wurde verurteilt und da er die Schuld nicht beglich und sein einziger Besitz die Unternehmensanteile in der SL waren, ordnete das Gericht deren Beschlagnahme an.

Aus diesem Grund hat der Administrator vom Gericht eine "Pfändungsverfügung" erhalten, in der ihm die Identität des Gläubigers und die gepfändeten Anteile mitgeteilt werden. Sehen Sie nun, was ein Administrator tun muss, um dieser Verfügung nachzukommen.

Zunächst muss die Beschlagnahme der Anteile im Anteilbuch der Gesellschaft eingetragen werden; im Abschnitt des betroffenen Gesellschafters muss die Anzahl der gepfändeten Anteile sowie die Angaben zur Pfändung (zuständiges Gericht, Aktenzeichen und Datum) angegeben werden. Darüber hinaus muss das Buch - d. h. es muss beim Handelsregister elektronisch eingereicht werden - legalisiert werden.

Nachdem die Eintragung erfolgt ist, muss ein vom Administrator unterzeichneter Bescheinigung vorbereitet werden, in der der Name des Gesellschafters und die von der Pfändung betroffenen Anteile aufgeführt sind. Es muss auch angegeben werden, ob Vereinbarungen bestehen, die die freie Übertragung der gepfändeten Anteile einschränken oder andere statutarische oder vertragliche Klauseln, die sie betreffen.

Anschließend kann schriftlich auf die Pfändungsverfügung geantwortet werden, wobei eine Kopie des Anteilbuchs und der Bescheinigung beigefügt werden muss. In dieser Antwort an das Gericht muss angegeben werden, dass das Anteilbuch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beim Handelsregister legalisiert wird.

Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass diese Beschlagnahme auch Auswirkungen auf die anderen Gesellschafter hat:

  • Der Administrator muss allen Gesellschaftern eine Kopie der Mitteilung zusenden.
  • Darüber hinaus haben die Gesellschafter, falls die Beschlagnahme fortgesetzt wird und die Anteile versteigert werden, ein bevorzugtes Recht, sie zu erwerben (indem sie den Betrag zahlen, für den sie bei der Auktion zugeschlagen wurden). Die Frist für die Ausübung dieses Rechts beträgt einen Monat ab Mitteilung der Zuschlagserteilung durch das Gericht.
  • Es ist ratsam, dass die Satzung Ihrer Gesellschaft auch dieses Vorverkaufsrecht zugunsten der Gesellschaft selbst vorsieht.

 

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