Änderung von Maßnahmen
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Vollständiger Entzug des Sorgerechts für den wegen geschlechtsspezifischer Gewalt verurteilten Vater
Der Oberste Gerichtshof (TS) entscheidet über einen Fall von Maßnahmenänderung nach einer Scheidung in dem die Mutter strengere Maßnahmen in Bezug auf den Vater ihrer minderjährigen Tochter (11 Jahre alt) beantragte. Der Hintergrund ist besonders schwerwiegend, da der Vater wegen geschlechtsspezifischer Gewalt verurteilt wurde und sich in Haft befindet, und die Minderjährige hätte einen emotionalen Einfluss wichtig durch erlebte oder beobachtete Gewalt im väterlichen Umfeld erlitten.
In erster Instanz entschied das Gericht über eine klare Entscheidung, entzog dem Vater das Sorgerecht (d. h. er nahm ihm diese Verantwortung und elterlichen Befugnisse) und übertrug die Ausübung ausschließlich auf die Mutter. Außerdem suspendierte es das Besuchsrecht und jegliche Kommunikation des Vaters mit der Tochter.
Der Vater legte Berufung ein und das Landgericht änderte teilweise der Ansatz, obwohl er eine „vorübergehende“ Lösung in Bezug auf das Sorgerecht (Aussetzung während der Haft) beibehielt und eine Besuch/Kommunikation von einer Stunde und überwacht während der Hafturlauben erlaubte, mit der Idee, einen totalen Bruch des Bandes zu vermeiden.
Die Mutter wandte sich an den TS, der ihr recht gab. Der TS betont, dass in diesen Angelegenheiten das Hauptaugenmerk auf dem übergeordneten Interesse des Kindes und seinem physischen und emotionalen Wohlbefinden liegt. Hier spielen zwei Elemente eine große Rolle:
1. Die psychosozialen Berichte , die emotionalen Schaden widerspiegeln und empfehlen, die Besuche auszusetzen.
2. Die kategorische Ablehnung des Mädchens , Kontakt zu ihrem Vater zu halten, mit Nervosität und Unruhe gegenüber seiner Person.
Auf dieser Grundlage hält der TS es für nicht angemessen, nicht einmal überwachte Besuche während der Hafturlaube zu erzwingen und stellt die Entscheidung der ersten Instanz wieder her, Entzug des Sorgerechts und Aussetzung Gesamtzahl der Besuche und Kommunikationen.
In Konfliktsituationen zwischen Eltern bei der Ausübung der elterlichen Gewalt über minderjährige Kinder, im Kontext von geschlechtsspezifischer Gewalt, werden unsere Fachleute Ihnen angemessene Beratung und Verteidigung Ihrer Interessen und die Ihrer Kinder bieten.-
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