Einkommenssteuerstundung
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Wenn Sie möchten, können Sie die Zahlung der Einkommenssteuer aufschieben.
Wenn das Ergebnis Ihrer Einkommenssteuererklärung zu zahlen ist und Sie die gesamte Rate nicht sofort zahlen möchten, denken Sie daran, dass Sie die Ratenzahlung in der Steuererklärung beantragen können, die das Finanzamt anbietet. In diesem Fall können Sie 60% der fälligen Rate bis zum 30. Juni nächsten Jahres begleichen. Die restlichen 40% können Sie bis zum 5. November 2026 zahlen, ohne Zinsen zu zahlen oder Sicherheiten zu leisten.
Dennoch können Sie auch die Einkommenssteuerrate wie alle anderen Steuern aufschieben und eine längere Stundung beantragen. In diesem Fall:
- Die Stundung ist nicht mehr kostenlos, sondern es fallen in der Regel Verzugszinsen an (derzeit 4,0625% pro Jahr).
- Wenn der Betrag, den Sie stunden möchten, 50.000 Euro übersteigt (allein oder zusammen mit anderen bereits gestundeten Steuerschulden), müssen Sie Sicherheiten leisten.
Wenn Sie die Zahlung Ihrer Einkommenssteuer aufschieben möchten, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie über die für Sie beste Option und unterstützen Sie bei den erforderlichen Maßnahmen.
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Verspätungszuschläge
Wenn Sie eine Erklärung außerhalb der Frist ohne vorherige Aufforderung einreichen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
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Spende der Hauptwohnung
Nach Erreichen des 65. Lebensjahres unterliegt die Spende der Hauptwohnung nicht der Einkommensteuer (IRPF).
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Frist für die Einreichung der IAE-Belege
Die Zahlungsfristen für die Provinz- und Nationalbeiträge von 2026 wurden genehmigt.
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