Erbrecht

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Mögliche Anfechtung der Enterbung durch konkludente Versöhnung

Erbrecht

Eine Tochter war enterbt Im Laufe der Zeit, als die Mutter bereits erhebliche kognitive Beeinträchtigungen hatte, näherte sich die Tochter wieder ihr an und pflegte sie . Nach dem Tod der Mutter klagte die Tochter darauf, dass anerkannt wird, dass es eine konkludente Versöhnung und ihr aufheben sollte , und verlangte, dass sie zu gleichen Teilen mit ihrer Schwester erben sollte. Alternativ beantragte sie, dass der Enterbungsgrund ungerechtfertigt erklärt wird. Enterbung aufheben , und beantragte, dass sie erben darf gleiche Teile mit ihrer Schwester. Als Alternative beantragte sie, dass der Enterbungsgrund für ungültig erklärt wird um zumindest ihr legitimes zu erhalten.

Die andere Schwester widersetzte sich und verteidigte, dass diese vermeintliche Versöhnung nicht gültig war um das im Testament Gesagte unwirksam zu machen. Sowohl in erster Instanz als auch in der Berufung wurde die Klage abgewiesen Klage abgewiesen hat weist die Berufung zurück . Der Oberste Gerichtshof erklärt, dass die

Versöhnung Versöhnung Rechtsgeschäft Rechtsgeschäft erbrechtliche Auswirkungen zu erzielen , eine formelle rechtliche Handlung rechtsgeschäftlicher Akt , bilateral und gegenseitig, wobei unklare oder passive Verhaltensweisen wie "sein", "akzeptieren" oder Pflegeleistungen nicht ausreichen. Darüber hinaus betont der TSJ in diesem konkreten Fall, dass das Mutter nicht über ausreichende Handlungsfähigkeit aufgrund ihres Gesundheitszustands verfügte, sodass nicht angenommen werden kann, dass sie die Anwesenheit akzeptierte die Tochter entspricht einer echten Versöhnungsbereitschaft .

Laut TSJ ist es am sichersten, eine Enterbung aufzuheben, wenn die Versöhnung ausdrücklich im Testament zum Ausdruck kommt . Ein neues Testament oder, in Ausnahmefällen, ein ebenso formales Dokument. Es öffnet sogar die Tür zu einer ausdrücklichen Versöhnung in einem privaten Dokument , wenn es eindeutig ist und den Willen des Erblassers klar widerspiegelt, aber lehnt , abgesehen von sehr konkreten Fällen, "andere stillschweigende Formen andere stillschweigende Formen In Erbschaftsstreitigkeiten können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte beraten.

In Erbstreitigkeiten können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte beraten.