Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

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Unternehmen und Unternehmer werden verpflichtet sein, sich elektronisch zu fakturieren.

Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

Wenn Ihr Unternehmen seine Rechnungen über ein Rechnungsinformationssystem (RIS) ausstellt, müssen Sie sicherstellen, dass dieses System ab dem 1. Januar 2027 (1. Juli, wenn Sie als einzelner Unternehmer tätig sind und Einkommensteuer zahlen) den neuen Regeln entspricht, die für diese Systeme verabschiedet wurden. Überprüfen Sie daher, ob der Anbieter des RIS Ihnen bestätigt, dass das System diesen Regeln entspricht, indem eine entsprechende Erklärung, die im eigenen Rechnungsprogramm lesbar sein muss, im Programm erscheint.

Aber damit sind die Änderungen noch nicht abgeschlossen. Denken Sie daran, dass auch eine weitere Rechnungsvorschrift in Kraft treten soll, wonach alle Unternehmen und Fachleute - unabhängig von ihrer Größe - verpflichtet sein werden, elektronische Rechnungen in ihren geschäftlichen Beziehungen mit anderen Unternehmen und Fachleuten zu verwenden.

Die neuen elektronischen Rechnungen müssen über eine öffentliche Lösung oder über private Plattformen ausgestellt werden, die die Rechnungsinformationen an das Finanzamt übermitteln. Daher wird es nicht mehr zulässig sein, Rechnungen im PDF-Format per E-Mail zu versenden, wie es heute der Fall ist, wenn Rechnungen elektronisch ausgestellt werden müssen.

Darüber hinaus müssen die Empfänger der Rechnungen den Status dieser Rechnungen melden (ob sie akzeptiert, abgelehnt oder bezahlt sind). Das Finanzamt wird diese Daten verwenden, um eine öffentliche Liste von Unternehmen mit erheblichen Zahlungsverzögerungen zu erstellen.

Es wurden kürzlich die Termine bekannt gegeben, an denen diese Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen in Kraft treten soll:

  • Für Unternehmen und Fachleute mit einem Umsatz von mehr als acht Millionen Euro im Vorjahr treten die neuen Vorschriften ab dem 1. Oktober 2027 in Kraft.
  • Für alle anderen Unternehmen und Fachleute treten sie ab dem 1. Oktober 2028 in Kraft.

 

Unsere Berater werden alle Fragen zu den Änderungen in der Rechnungsstellung beantworten und Ihrem Unternehmen dabei helfen, die neuen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen, die eingeführt werden.