Ist alles vertraulich?

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Wenn er aufhört, Administrator zu sein, welche Informationen des Unternehmens kann er nutzen?

Ist alles vertraulich?

Sie waren Administrator eines Unternehmens und möchten eine berufliche Tätigkeit im selben Sektor als Freiberufler aufnehmen. Daher überlegen Sie, welche Informationen, auf die Sie während Ihrer Zeit im Unternehmen zugegriffen haben, Sie verwenden können und welche nicht…

Während seiner Amtszeit sollte der Administrator eines Unternehmens keine vertraulichen Informationen offenlegen, auf die er Zugriff hat, da dies Teil seiner Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen ist. Beachten Sie dazu Folgendes:

  • Der Administrator ist verpflichtet, die "vertraulichen" Informationen des Unternehmens auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt geheim zu halten. Dies bedeutet, dass er sie weder verbreiten noch zu seinem eigenen Vorteil nutzen kann.
  • Obwohl das Gesetz keine geschlossene Definition bietet, gilt als "vertraulich" die Information, die als Folge der Ausübung des Administratoramtes erhalten wurde, wenn es sich um Informationen handelt, die das Unternehmen geheim halten oder vor Dritten schützen möchte oder deren Offenlegung ihm Schaden zufügen könnte (zum Beispiel Informationen technischer, kommerzieller oder finanzieller Art).
  • Es gibt keine konkrete gesetzliche Frist für diese Geheimhaltungspflicht. Daher bleibt die Verpflichtung für den Administrator bestehen, solange das Unternehmen ein Interesse daran hat, die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren, selbst wenn er das Amt bereits verlassen hat.

Wenn der Administrator sowohl während seiner Amtszeit als auch nach seinem Ausscheiden vertrauliche Informationen des Unternehmens preisgibt oder ausnutzt, kann dies zu Schäden führen. Zum Beispiel:

  • Den Verlust von Kunden (wenn beispielsweise eine Liste verbreitet wird und ein Wettbewerber sie abwirbt).
  • Oder den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, die das Unternehmen entwickelt hat und von denen schließlich der Administrator profitiert.

In solchen Fällen kann das Unternehmen vom Administrator oder ehemaligen Administrator eine Entschädigung für erlittene Schäden verlangen sowie gegebenenfalls den entgangenen Gewinn.

 

Unsere Fachleute beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Administrator sowie zu Fragen, die sich nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen ergeben.